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20 Millionen für Arnsberg, nix für Sundern

Der Geschädigte einer Körperverletzung hat eine belohnung ausgesetzt. (Foto: Esther Stosch  / pixelio.de)
Für Arns­berg gibt es Geld vom Land, für Sun­dern nicht. (Foto: Esther Stosch / pixelio.de)

Arnsberg/Sundern. NRW-Innen­mi­nis­ter Ralf Jäger hat am Don­ners­tag die Modell­rech­nung für die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen im Jahr 2017 vor­ge­legt. Wäh­rend die­se Zuwei­sun­gen in Sun­dern wie erwar­tet auf Null sin­ken, kann sich Arns­bergs Käm­me­rer Peter Ban­nes auf einen Zuwachs freu­en. Arns­berg erhält vom Land 20.479.484 Euro. Das sind 852.514 mehr als in die­sem Jahr. Sun­dern hat in die­sem Jahr noch 117.320 Euro an Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen bekom­men. Die Höhe der Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen bemisst sich an der Finanz­kraft der Kom­mu­nen. Sun­dern hat sei­ne Finanz­kraft nach Berech­nun­gen des Lan­des um 10,7 Pro­zent stei­gern kön­nen. In Arns­berg gab es eben­falls einen Anstieg der Finanz­kraft, aber nur um 2 Prozent.

Minister: Bisher höchste Zuweisung

Die NRW-Kom­mu­nen erhal­ten 2017 eine Rekord­sum­me von 10,64 Mil­li­ar­den Euro vom Land. „Das ist die höchs­te Zuwei­sung, die es in NRW bis­her gege­ben hat. Wir blei­ben ein ver­läss­li­cher Part­ner aller Kom­mu­nen und unter­stüt­zen sie nach Kräf­ten“, sag­te Kom­mu­nal­mi­nis­ter Ralf Jäger. Das Gemein­de­fi­nan­zie­rungs­ge­setz 2017 soll im Dezem­ber in drit­ter Lesung im Land­tag ver­ab­schie­det wer­den. „Die Kom­mu­nen kön­nen auf der Grund­la­ge der Modell­rech­nung mit den Haus­halts­pla­nun­gen begin­nen“, sag­te Jäger.

 

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2 Antworten

  1. wie per­vers ist das denn!

    arns­berg ver­pul­vert noch mehr als sun­dern und bekommt dafür eine beloh­nung vom land.

    sun­dern ver­bes­sert sei­ne finanz­kraft, aber weit­aus nicht genung, bekommt des­we­gen nix und muss am ende, weil es nicht reicht, sei­ne bür­ger schröpfen!

  2. Es gibt Mög­lich­kei­ten, sich mit den Regu­la­ri­en der Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen ver­traut zu machen. Das hat mit Ver­pul­vern Gott sei Dank nichts zu tun.

    Die Schlüs­sel­zu­wei­sung ist ein Mit­tel der Gemein­de­fi­nan­zie­rung im Rah­men des kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs, in dem sie die wich­tigs­te Posi­ti­on dar­stellt. Die Schlüs­sel­zu­wei­sung ist eine zweck­freie Zuwei­sung zur all­ge­mei­nen Finan­zie­rung der Aus­ga­ben des Ver­wal­tungs­haus­hal­tes. Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Gemein­den durch ein Land ist gere­gelt im jewei­li­gen Gemein­de­fi­nan­zie­rungs­ge­setz oder Finanz­aus­gleichs­ge­setz. Die Höhe der jewei­li­gen finan­zi­el­len Unter­stüt­zung einer Gemein­de wird durch Aus­gangs­mess­zah­len in Abhän­gig­keit von der Ein­woh­ner­zahl ermit­telt (dabei zäh­len nur Haupt­wohn­sit­ze). (Quel­le: Wikipedia)

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