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153 neue deutsche Staatsbürger aus 34 Ländern

Die 17 neuen deutschen Staatsbürger mit ihren Familien. / Foto: Pressestelle HSK
Die 17 neu­en deut­schen Staats­bür­ger mit ihren Fami­li­en. / Foto: Pres­se­stel­le HSK

Sundern/Hochsauerlandkreis. 17 Aus­län­der aus zehn Natio­nen wur­den jetzt in einer Fei­er­stun­de im Kreis­haus Mesche­de ein­ge­bür­gert. In der zehn­ten und letz­ten Ein­bür­ge­rungs­ver­an­stal­tung die­ses Jah­res stell­ten vier tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge die größ­te Grup­pe. Die neu­en deut­schen Staats­bür­ger woh­nen in Schmal­len­berg (5), Best­wig und Bri­lon (je 3), Mede­bach (2), Sun­dern, Ols­berg, Mars­berg und Eslo­he (je einer).

Einbürgerungszahl im HSK gestiegen

Ins­ge­samt wur­den 2014 im Hoch­sauer­land­kreis – ohne Arns­berg, die größ­te Stadt im Kreis bür­gert selb­stän­dig ein –  153 Aus­län­der aus 34 Län­dern ein­ge­bür­gert; das sind 19 neue Staats­bür­ger mehr als im Vor­jahr. Allein 42 der Ein­ge­bür­ger­ten sind tür­ki­scher Her­kunft. 20 Koso­va­ren, acht Ser­ben, je sie­ben Ita­lie­ner und Polen, je sechs Kasa­chen und Bos­ni­er und je fünf Grie­chen, Kroa­ten und Sri Lan­ki bil­de­ten die nächst grö­ße­ren Grup­pen. Auch die Namen exo­ti­scher Staa­ten wie Mada­gas­kar oder Sudan fin­den sich in der Statistik.

32 neu Eingebürgerte leben in Sundern

Die Ein­ge­bür­ger­ten woh­nen in Sun­dern (32), Bri­lon (25), Mesche­de (24), Best­wig (23), Schmal­len­berg (17), Mars­berg und Mede­bach (je 8), Ols­berg und Eslo­he (je 6) Hal­len­berg (3) und Win­ter­berg (1).
„Die schwie­rigs­te Hür­de für eine Ein­bür­ge­rung ist oft der Nach­weis der deut­schen Sprach­kennt­nis­se durch das Zer­ti­fi­kat Deutsch B 1, das seit 2007 für Bewer­ber ohne deut­sche Schul­zeug­nis­se oder abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung vor­ge­schrie­ben ist,“ so HSK-Spre­cher Mar­tin Reu­ther. „Kei­ne gro­ßen Schwie­rig­kei­ten berei­tet dage­gen der 2008 ein­ge­führ­te und in der Öffent­lich­keit viel dis­ku­tier­te Ein­bür­ge­rungs­test, in dem Fra­gen zur deut­schen Staats- und Gesell­schafts­ord­nung gestellt wer­den. Bis­lang haben im Hoch­sauer­land­kreis erst drei Aus­län­der den Ein­bür­ge­rungs­test nicht bestanden.“

Einbürgerung nach acht Jahren Aufenthalt möglich

Grund­sätz­lich kann ein­ge­bür­gert wer­den, wer sich seit min­des­tens acht Jah­ren recht­mä­ßig in Deutsch­land auf­hält. Neben dem Nach­weis der Sprach­kennt­nis­se und staats­bür­ger­li­chen Kennt­nis­se sind wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len: zum Bei­spiel die Siche­rung des Lebens­un­ter­halts ohne Sozi­al­leis­tun­gen und Straf­frei­heit. Ver­kürz­te Auf­ent­halts­zei­ten gel­ten für Aus­län­der mit einem deut­schen Ehe­part­ner, Asyl­be­rech­tig­te und Absol­ven­ten eines Inte­gra­ti­ons­kur­ses. Son­der­re­ge­lun­gen gibt es auch für Kin­der und beim Nach­weis her­aus­ra­gen­der Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen. Wer ein­ge­bür­gert wird, muss in der Regel sei­ne bis­he­ri­ge Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­ge­ben. Zu den Aus­nah­men zäh­len Ange­hö­ri­ge von EU-Staa­ten und Asylberechtigte.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es bei der Ein­bür­ge­rungs­be­hör­de des HSK, Tele­fon 0291 94–1342, Inter­net www.hochsauerlandkreis.de, E‑Mail einbuergerung@hochsauerlandkreis.de

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